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   VG Frankfurt/Main, 03.03.2003 - 9 G 759/03.AF   

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https://dejure.org/2003,24296
VG Frankfurt/Main, 03.03.2003 - 9 G 759/03.AF (https://dejure.org/2003,24296)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03.03.2003 - 9 G 759/03.AF (https://dejure.org/2003,24296)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03. März 2003 - 9 G 759/03.AF (https://dejure.org/2003,24296)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 18a AsylVfG, § 30 AsylVfG, § 51 AuslG, § 53 AuslG, § 80 Abs 5 VwGO
    Keine politische Verfolgung eines Tamilen wegen Austritts aus der LTTE

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine politische Verfolgung eines Tamilen wegen Austritts aus der LTTE

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.03.2003 - 9 G 759/03
    "Ernstliche Zweifel" im Sinne des Art. 16 a Abs. 4 Satz 1 GG liegen dann vor, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Maßnahme einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhalten wird (BVerfG, Urteil vom 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93 - NVwZ 1996, 678, 680, vgl. auch § 36 Abs. 4 AsylVfG).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.03.2003 - 9 G 759/03
    Damit fallen die allgemeinen Folgen von Unruhen, Revolutionen, Kriegen, Bürgerkriegen, Naturkatastrophen, Hunger ebenso aus dem Schutzbereich des Asylrechts in Art. 16 a Abs. 1 GG heraus wie die Folgen anarchischer Zustände oder der Auflösung der Staatsgewalt (BVerfG, Beschluss vom 10.07.1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 - NVwZ 1990, 151, 152).
  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 473.82

    Asylerheblichkeit - Verfolgungsmaßnahmen - Politische Beweggründe -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.03.2003 - 9 G 759/03
    Hinsichtlich der allgemeinen politischen Verhältnisse im Herkunftsland reicht es aus, wenn er Tatsachen vorträgt, aus denen sich - ihre Wahrheit unterstellt - hinreichende Anhaltspunkte für eine nicht entfernt liegende Möglichkeit politischer Verfolgung für den Fall einer Rückkehr in das Herkunftsland ergeben kann (st. Rspr. zur Mitwirkungspflicht nach §§ 8 Abs. 2, 8 a Abs. 1, 12 Abs. 1 Satz 3 AsylVfG i. d. F. bis 1991, die inhaltlich mit den §§ 15, 22 AsylVfG n. F. im wesentlichen übereinstimmen; vgl. BVerwG, Urt. v. 18.10.1983 - 9 C 473.82).
  • VG Bayreuth, 11.01.2023 - B 8 S 22.31248

    Kein offensichtlich unbegründeter Asylantrag - Divergierende Angaben zweier

    Allenfalls wenn die Schilderungen des Geschehensablaufes an offenkundigen, gravierenden inneren Widersprüchen leiden und in sich überhaupt nicht schlüssig sind, können sie im Einzelfall das Offensichtlichkeitsurteil erfüllen (BeckOK MigR/Blechinger, 13. Ed. 15.10.2022, AsylG § 30 Rn. 28 unter Verweis auf VG Frankfurt a.M. Beschluss vom 03.03.2003 - 9 G 759/03.AF, openJur 2012, 23993).
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