Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 03.03.2003 - 9 G 759/03.AF |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 18a AsylVfG, § 30 AsylVfG, § 51 AuslG, § 53 AuslG, § 80 Abs 5 VwGO
Keine politische Verfolgung eines Tamilen wegen Austritts aus der LTTE - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Keine politische Verfolgung eines Tamilen wegen Austritts aus der LTTE
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.03.2003 - 9 G 759/03
"Ernstliche Zweifel" im Sinne des Art. 16 a Abs. 4 Satz 1 GG liegen dann vor, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Maßnahme einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhalten wird (BVerfG, Urteil vom 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93 - NVwZ 1996, 678, 680, vgl. auch § 36 Abs. 4 AsylVfG). - BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.03.2003 - 9 G 759/03
Damit fallen die allgemeinen Folgen von Unruhen, Revolutionen, Kriegen, Bürgerkriegen, Naturkatastrophen, Hunger ebenso aus dem Schutzbereich des Asylrechts in Art. 16 a Abs. 1 GG heraus wie die Folgen anarchischer Zustände oder der Auflösung der Staatsgewalt (BVerfG, Beschluss vom 10.07.1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 - NVwZ 1990, 151, 152). - BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 473.82
Asylerheblichkeit - Verfolgungsmaßnahmen - Politische Beweggründe - …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.03.2003 - 9 G 759/03
Hinsichtlich der allgemeinen politischen Verhältnisse im Herkunftsland reicht es aus, wenn er Tatsachen vorträgt, aus denen sich - ihre Wahrheit unterstellt - hinreichende Anhaltspunkte für eine nicht entfernt liegende Möglichkeit politischer Verfolgung für den Fall einer Rückkehr in das Herkunftsland ergeben kann (st. Rspr. zur Mitwirkungspflicht nach §§ 8 Abs. 2, 8 a Abs. 1, 12 Abs. 1 Satz 3 AsylVfG i. d. F. bis 1991, die inhaltlich mit den §§ 15, 22 AsylVfG n. F. im wesentlichen übereinstimmen; vgl. BVerwG, Urt. v. 18.10.1983 - 9 C 473.82).
- VG Bayreuth, 11.01.2023 - B 8 S 22.31248
Kein offensichtlich unbegründeter Asylantrag - Divergierende Angaben zweier …
Allenfalls wenn die Schilderungen des Geschehensablaufes an offenkundigen, gravierenden inneren Widersprüchen leiden und in sich überhaupt nicht schlüssig sind, können sie im Einzelfall das Offensichtlichkeitsurteil erfüllen (BeckOK MigR/Blechinger, 13. Ed. 15.10.2022, AsylG § 30 Rn. 28 unter Verweis auf VG Frankfurt a.M. Beschluss vom 03.03.2003 - 9 G 759/03.AF, openJur 2012, 23993).